Youngtimer oder Oldtimer?

Ob das eigene Garagengold, Classic Car oder einfach der Schatz auf vier Rädern als Youngtimer oder Oldtimer bezeichnet wird, hängt in erster Linie vom Alter des Fahrzeugs ab. Fast genauso vielfältig wie die Gründe, warum sich jemand einen Fahrzeugklassiker zulegt, sind auch die kleinen, aber feinen Unterschiede zwischen den beiden Klassifizierungen. Einige Erklärungen sollen helfen, die Begriffe auseinander zu halten.

Youngtimer oder Oldtimer – nicht nur eine Frage des Alters

Viele Menschen fragen sich, ob ein Auto aus dem Baujahr 1984 nun noch ein Youngtimer ist oder schon ein Oldtimer. Alleine vom Alter her handelt es sich jedoch bereits um einen Oldtimer, denn ab einem Alter von 30 Jahren, es gilt das Datum der ersten Zulassung, kann solch ein Fahrzeug bereits als Oldtimer eingestuft werden. Bei einem Youngtimer sieht dies anders aus. So werden Fahrzeuge bezeichnet, die ein Mindestalter zwischen 15 und 20 Jahren aufweisen können und höchstens 29 Jahre alt sind – eigentlich. Die Definition des Mindestalters ist nicht eindeutig. Tatsächlich ist es aber so, dass auch Fahrzeuge mit einem Alter von mehr als 30 Jahren noch als Youngtimer bezeichnet werden können, beispielsweise dann, können sie nicht als Oldtimer zugelassen werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Fahrzeuge nicht im Originalzustand sind. Ein Oldtimer muss nämlich in einem guten Erhaltungszustand sein und einen Gegenstand zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes darstellen, wie es so schön heisst. Dies gilt vor allem dann, soll ein Oldtimer auch als solcher zugelassen und versichert werden. Der gute Erhaltungszustand allein reicht aber noch nicht aus. Auch die Originalität spielt eine grosse Rolle. Um einen Eintrag als Veteranenfahrzeug im Fahrzeugausweis zu erhalten, muss das Fahrzeug in seiner ursprünglichen Ausführung in Betrieb sein.

Weiteres zum Eintrag als Veteranenfahrzeug

Sehr wichtig für einen Oldtimer ist es, dass neben der ersten Zulassung vor mehr als 30 Jahren die Benutzung des Fahrzeugs nur für rein private Zwecke erfolgt. Firmenfahrzeuge sind also ausgeschlossen. Ausserdem sollte das Veteranenfahrzeug nicht regelmässig in Betrieb sein. Man spricht hier von etwa 2’000 bis 3’000 Kilometern pro Jahr, die nicht wesentlich überschritten werden sollten. Übrigens erfolgt ein Eintrag als Veteranenfahrzeug bzw. als Oldtimer nicht automatisch. Die genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein, ausserdem werden die Bedingungen in regelmässigen Intervallen von sechs Jahren überprüft.

Youngtimer als Einstieg in die Oldtimerwelt

Entstanden ist der Begriff Youngtimer bereits in den neunziger Jahren. Es handelt sich um Fahrzeuge, die nicht mehr neu, aber noch keine Oldtimer oder Veteranenfahrzeuge sind. Häufig handelt es sich um Fahrzeuge, die nicht nur von Liebhabern bevorzugt gekauft werden, sondern auch von Hobbyschraubern, die grossen Wert auf ein Fahrzeug legen, welches sie noch selbst reparieren können, ohne dafür gleich eine komplett ausgestattete Werkstatt des Fahrzeugherstellers zu besitzen. Youngtimer können allerdings auch einmal zu Oldtimern werden, wenn sie die 30-Jahre-Grenze überschreiten und sich im Originalzustand befinden.