Die BGW Treuhand AG hilft Ihnen

Die kantonalen Behörden für Steuern versenden die Steuererklärungen jeweils im Februar. Genug Zeit, um sich dem jährlichen Prozedere anzunehmen und die Steuererklärung bis Ende März einzureichen. Nichts desto trotz sind die Steuern jedes Jahr für viele eine Hürde. Auch für Sie? Keine Panik. Unkompliziert können Sie eine Fristerstreckung bis Ende August beantragen und sich Zeit nehmen, einen Spezialisten dafür zu suchen. Die BGW Treuhand AG ist eine solche Expertin, die Sie gerne bei Ihren Steuern unterstützt.

Günter Wüst ist Ihr Steuer-Experte und berät Sie gerne zu Ihrem Anliegen.

Steuern für juristische Personen

Für eine juristische Person können die Steuern durchaus eine unübersichtliche Angelegenheit sein. Zum einen wird zwischen einer unbeschränkten und einer beschränkten Steuerpflicht unterschieden. Zum anderen gibt es verschiedene Hauptkategorien juristischer Personen und eine Differenzierung unterschiedlicher Besteuerungsmethoden. Stehen Sie allenfalls vor einer solchen Situation und sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr? Dann lassen Sie sich helfen und holen Sie die Steuerspezialisten von BGW Treuhand ins Boot. Sie machen sich damit einen Gefallen, nicht nur in Bezug auf die Gesetzeskonformität, sondern auch bezüglich Ihrer Vorteile.

Für eine juristische Person können die Steuern durchaus eine unübersichtliche Angelegenheit sein.

Steuern für natürliche Personen

Ob es sich um Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Arbeit handelt, oder ob es Unterhaltsbeiträge für Sie und Ihre Kinder sind. Gemäss schweizerischem Steuerrecht ist jedes erzielte Einkommen einer natürlichen Person steuerpflichtig. Es gibt wenige Ausnahmen, die berücksichtig sind. Und diverse Aufwendungen und Abzüge bilden einen Ausgleich, um das steuerpflichtige Einkommen zu reduzieren. Dennoch sind die jährlichen Steuern oft mit Unsicherheiten verbunden, weshalb das Expertenwissen der BGW Treuhand AG auch im Bereich der Steuern für natürliche Personen nützlich ist. Lassen Sie sich die Unsicherheit abnehmen.

Gemäss schweizerischem Steuerrecht ist jedes erzielte Einkommen einer natürlichen Person steuerpflichtig.

Buchhaltung outsourcen

Profitieren Sie vom Outsourcing Ihrer Buchhaltung oder anderer administrativer Arbeiten. Gute Gründe dafür gibt es viele. Gerne haben wir für Sie im Folgenden ein paar zusammengestellt:

  • Ihre Firma ist nicht im Besitz von tiefergehenden Buchhaltungskenntnissen
  • Rentablere Investition der Lohnkosten in das Kerngeschäft als in zusätzliche Mitarbeitende
  • Wenig bis keine Zeit, sich mit dem Thema komplett zu befassen respektive weiterzubilden

Wenn Sie bereits einen Mitarbeitenden haben, der sich um die Buchhaltung kümmert, braucht es in jedem Fall eine oberste Instanz mit entsprechender Fachkompetenz. Andernfalls können Sie diesen Aufgabenbereich auch an die BGW Treuhand AG auslagern und vom umfassenden Leistungsportfolio einen Nutzen ziehen.

Profitieren Sie vom Outsourcing Ihrer Buchhaltung oder anderer administrativer Arbeiten.

Treuhand Partner mit Kompetenz

In der Schweiz werden jährlich mehrere tausend Firmenneugründungen vollzogen. Welche Rechtsform dabei die für Sie passendste ist, hängt von diversen Kriterien ab. Das Haftungsrisiko ist dabei eines der entscheidenderen. So ist die Gründung einer Einzelfirma die unkomplizierteste, sofern Sie sich entscheiden, die Risiken selbst zu tragen. Oder aber Sie möchten sich mit Partnern zusammenschliessen und die Risiken nicht selbst übernehmen. Dann stehen Ihnen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Für welche Rechtsform Sie sich dann entscheiden, hängt zusätzlich unteranderem von dem verfügbaren Kapital ab.

Vertrauen auch Sie dem Treuhand-Experten.

Auf jeden Fall freut sich die BGW Treuhand AG über Ihre Kontaktaufnahme, wenn Sie Ihre Steuern professionell und für Sie vorteilhaft einreichen oder anderweitige Unterstützung wahrnehmen möchten.