Welches Hörsystem passt zu mir?

Durch Online-Werbung und viele Lock-Angebote sowie mediale Berichte von
Konsumentenorganisationen wird es immer undurchsichtiger, was Hörgeräte, oder richtiger gefragt, was eine Hörgeräteversorgung eigentlich kostet, bzw. kosten darf.

Hörgeräte sind Medizinprodukte der Klasse IIa und unterstehen hiermit einigen gesetzlichen Anforderungen. Unter anderem besteht für diese Produkte eine Meldepflicht. Das Amt für Metrologie METAS überprüft diese Geräte und führt eine Liste mit den homologierten Hörgerätetypen.

> Link zur Hörgeräteliste

Es dürfen nur Hörgeräte verkauft werden, welche auf diese Liste stehen. Die Hersteller sind auch verpflichtet, für gelistete Geräte noch mindestens 5 Jahre Ersatzteile bereit zu halten.

Somit fallen Billigstprodukte, die oft als Hörverstärker angeboten werden schon einmal definitiv aus dem Rennen. Dies Produkte sind teilweise gefährlich, da sie eine zusätzliche Schädigung des Gehörs verursachen können.

Trotzdem gibt es eine enorme Preisspanne bei Hörgerätversorgungen

Die seriösen Angebote für eine Hörgeräteversorgung, ausgehend von einer binauralen, also beidseitigen Versorgung, gehen von gut CHF 1’500.— bis über CHF 9’000.—.
Zuerst sollte man sich bewusst machen, was in diesem Preis enthalten ist und was nicht:

  • Zwei Hörgeräte inklusive akustischer Ankopplung (Ohrpassstück und / oder ex-Hörer mit Dom)
  • Bei wiederaufladbaren Hörsystemen ist auch eine Ladestation dabei
  • Die Hörgeräteversorgung mit Beratung, Probetragen und Feinjustierung
    Dies sollte mit verschiedenen Hörsystemen in unterschiedlichen Preisklassen möglich sein. (Eine vergleichende Anpassung ist bei einigen Kostenpauschalen jedoch nicht vorgesehen).
  • Eine Erfolgskontrolle mittels Vergleichsmessung mit und ohne Hörgeräte.

Bei manchen Angeboten ist die Nachbetreuung ganz oder teilweise kostenpflichtig. Bei anderen Angeboten ist die Nachbetreuung inbegriffen und kann, wie z.B. beim Bürgin Hörerlebnis mit der 5-Jahres-Service-Garantie auch die kostenlose Erneuerung von Kleinteilen bis hin zu Ex-Hörern beinhalten. Im Minimum ist das ein Kontrolltermin pro Jahr, wir schlagen einen alle 6 Monate vor, und natürlich immer ein offenes Ohr, wann immer es Probleme jeglicher Art zu beheben gilt.

Auch bei den Hörgeräten gibt es grosse Unterschiede

Jeder, der schon einmal die Möglichkeit hatte z.B. unseren Schweizer Hörgerätehersteller Sonova bzw. Phonak in Stäfa zu besuchen, weiss, dass einiges zusammenkommt, bis ein Hörgerät entwickelt, produziert und fertig verpackt ist. Wir müssen da vor allem unterscheiden zwischen wiederaufladbaren Hörsystemen mit Lithium-Ionen Akkumulatoren oder herkömmlichen batteriebetrieben Hörgeräten. Pro Hörgerät kann dies einen Preisunterschied von ca. CHF 300.— ausmachen, also CHF 600.— für zwei Hörgeräte und das hat noch nichts damit zu tun, was das Hörgerät sonst noch alles kann.

Die grossen Hörgerätehersteller produzieren ihre Hörsysteme heutzutage auf digitalen Plattformen. Das kann mit einem Computer verglichen werden. Auf diesen Plattformen entstehen dann zwischen 3-5 Abstufungen der Möglichkeiten und damit auch des Verkaufspreises, je nach Hersteller, welche fast ausschliesslich mit der digitalen Signalverarbeitung (DSP), also der Software, oder anders gesagt, der Programmierung des Computers zusammenhängt.

Integrierte «Bluetooth» Funktionen, welche es ermöglichen, über Hörgeräte zu telefonieren oder den Ton des Fernsehers in die Hörgeräte zu streamen, sind Plattformlösungen und in allen Preisstufen einer Plattform erhältlich. Dies gilt auch für die Apps, welche heute als intelligente Fernbedienungen via Natel benutzt werden können. Darunter bieten einige Hersteller noch einzelne, durchaus gute Produkte zu speziell günstigen Preisen an. Dies sind normalerweise ältere Modelle, welche sich jedoch gut bewährt haben. All diesen günstigeren Geräten ist gemein, dass sie nur mit Batterien betrieben werden können und kaum Automatismen aufweisen. Das heisst, dass man zum Beispiel von Hand umschalten muss, wenn sich die akustische Situation verändert.

Zusammenfassend sei gesagt, dass man durchaus eine gute, einfache und zweckmässige, binaurale, also beidohrige Hörgeräteversorgung für die von der IV übernommenen CHF 1’650.— bekommen kann. Wenn man jedoch ein Hörsystem wünscht, welches  wiederaufladbar ist und sich automatisch an verschiedene akustische Umgebungen anpasst, braucht es moderne Plattform-Hörsysteme. Beim Bürgin Hörerlebnis belaufen sich die Kosten für zwei wiederaufladbare Hörgeräte dieser Art inklusive Beratung, vergleichende Anpassung, Probetragen, Feinjustierung, Erfolgskontrolle und natürlich unserer 5-Jahres-Service-Garantie auf insgesamt CHF 4’000.— bis CHF 9’000.—, je nach Fabrikat, Technologie- und Preisstufe.

Falls Sie mehr Informationen wünschen, rufen Sie uns unverbindlich unter 055 290 11 11 an oder schreiben Sie uns auf [email protected]. René Bürgin – Ihr Hörgeräteakustiker aus Leidenschaft.