Das Gesundheitssystem der Schweiz gilt im internationalen Vergleich als eines der besten.

Jeder ist per Gesetz dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Allerdings können je nach Kanton und Versicherungsgruppe die angebotenen Versicherungsmodelle variieren. Doch noch unterschiedlicher als die variierenden Modelle sind nur die individuellen Anforderungen der Versicherten.

Die grundlegenden Dienste einer Krankenkasse sind per Gesetz vorgeschrieben. Deswegen sind sie bei allen Kassen identisch. Allen Versicherten mit Wohnsitz in der Schweiz ist somit eine gute medizinische Grundversorgung garantiert. Dazu gehören aber nicht nur Behandlungen und Untersuchungen, sondern auch anteilige Zahlungen für Kranken- und Rettungstransporte, Arzneimittel und sogar eine umfangreiche Betreuung vor, während und nach der Schwangerschaft.

Darf es noch etwas mehr sein?

Durch freiwillige Zusatzversicherungen kann das Angebot der Krankenkasse einfach erweitert werden. Sind Sie viel im Ausland unterwegs, könnte eine Zusatzpolice zusätzlichen Auslandsschutz gewähren. Gleiches gilt für alternative Behandlungsmöglichkeiten. Auch diese werden nur mit einer dazugehörigen Zusatzversicherung abgedeckt. Ist diese nicht vorhanden, müssen Sie entweder die Kosten selber tragen, oder sich nach herkömmlichen Varianten erkundigen. Ebenfalls kann durch das hinzubuchen einer weiteren Zusatzoption sowohl das Spital, als auch der behandelnde Arzt gewählt werden. Zusätzlich Versicherte haben, sofern verfügbar, sogar Anspruch auf ein Einzel- bzw. Zweibettzimmer. Die Vorteile, die umfangreich Versicherte besitzen, liegen de facto auf der Hand. Ein Wechsel der Zusatzoptionen ist jedoch an Fristen gebunden. Wenn sie noch die Krankenversicherung 2018 wechseln möchten, sollten Sie bis spätestens 31.12. dementsprechende Anträge bei ihrer Krankenkasse eingereicht haben.

Wer hat Interesse an der Gesundheit?

Seit einiger Zeit läuft ein Prozess gegen den Einsatz von prämienwirksamen Anreizsystemen für gesundheitsförderndes Verhalten. Eine Krankenkasse lockte ihre Versicherten mit Rückerstattungen der jährlichen Prämien, wenn sie nachweislich ein gesundes Leben führen. Von einer Einsparung bis zu 75 Franken im Jahr können Versicherte profitieren, wenn sie ihre Daten beispielsweise über die Apple Health App oder Google Fit aufzeichnen und an die Versicherung weiterleiten.

Doch dies wirft unweigerlich die Frage auf, wer denn nun stärkeres Interesse an der Gesundheit haben müsste. Ist es wirklich die Krankenkasse, die mit solch vorbeugenden Massnahmen die durchschnittliche Fitness ihrer Versicherten steigern, und so indirekt zukünftige Ausgaben für potenzielle Leistungen verringern können? Oder ist der Mensch als Individuum dafür verantwortlich, im Sinne eines langen und erfüllten Lebens und unabhängig von extrinsischen Motivationen ein gesundes Leben zu führen?

Das sieht der Konsumentenschutz ähnlich: «Menschen mit Behinderung, kranke, betagte, unsportliche und technisch nicht versierte Personen sowie solche, die Wert auf Privatsphäre und Datenschutz legen, können nicht oder nur in geringem Ausmass von einer Rückzahlung profitieren.» Wenn dieses System so beibehalten wird, ist dies der Anfang einer Entsolidarisierung der Grundversicherung. Denn auf Grundlage der übermittelten Daten können Versicherungen einen schlechten oder einen sich verschlechternden Gesundheitszustand frühzeitig erkennen und diese Informationen wieder zum Nachteil der Versicherten verwenden.


Bild 1: ©istock.com/filmfoto
Bild 2: ©istock.com/SandraMatic