Muss Grosstante Frieda unbedingt dabei sein?

Über die Frage, ob die fast unbekannte Grosstante Frieda auch unbedingt zur Hochzeit eingeladen werden muss, sind schon viele Familien im Vorfeld des grossen Tages in Streit geraten. Nun entscheidet natürlich das Brautpaar selbst, wen es einladen möchte oder auch nicht – wie Sie dies diplomatisch (aber bestimmt) verpacken und den Familienfrieden bewahren, dazu finden Sie hier ein paar Anregungen.

Budget und Rahmen der Hochzeitsfeier geben Länge der Einladungsliste vor

Zunächst einmal: Ganz egal, was die Eltern oder Grosseltern meinen, eine Hochzeit ist das Fest des Brautpaares selbst und damit bestimmt natürlich dieses, wer eingeladen wird und wer nicht. Ohnehin ist es schwierig, es jedem recht zu machen – der Umfang der Gästeliste wird nämlich vom Budget sowie von der Location bestimmt. Wenn Sie eine eher kleine Hochzeitsfeier mit wenigen Gästen planen, sollten Sie sich tatsächlich auf die für Sie wichtigsten Gäste festlegen – Grosstante Frieda kommunizieren Sie die Nicht-Einladung einfach, dass Sie die Feier in einem sehr kleinen Rahmen halten (wollen) und sich daher nur auf die engste Verwandtschaft und gute Freunde konzentrieren. Halten Sie sich bei der Planung der Hochzeitsfeierlichkeiten daher besser an diese Reihenfolge:

  • Legen Sie zunächst das Budget fest: Soll es eine grosse oder eine kleine Hochzeit werden?
  • Die Wahl der Location hat ebenfalls Einfluss auf die Gästeliste: Wenn der Feierraum nur 100 Gäste fasst, dann können Sie eben nur 100 Gäste einladen.
  • Machen Sie eine Liste, in dem Sie eventuelle Gäste kategorisieren in: «unbedingt einladen», «vielleicht einladen», «nicht einladen»
  • Eine solche Liste schafft schon einmal einen ersten Überblick und kann jederzeit geändert werden.
  • Erklären Sie nötigenfalls Eltern und anderen Verwandten, weshalb Sie diesen und jenen nicht einladen wollen (oder können).
  • Dabei müssen Sie nicht gnadenlos ehrlich sein, mit Diplomatie kommen Sie weiter.

Ein kleiner Hinweis: Sofern nichts Schwerwiegendes dagegen spricht, werden Eltern (auch geschiedene), Geschwister und Grosseltern immer eingeladen. Bei anderen Verwandten hängt es von der Grösse der geplanten Feier sowie von Ihrer Beziehung zueinander ab. Grundsätzlich aber gilt, um des lieben Familienfriedens willen, dass Sie nicht den einen Onkel einladen und den anderen gar nicht berücksichtigen – es sei denn, Sie haben mit besagtem Onkel schon seit Jahren keinen Kontakt mehr.

Was tun, wenn der Familienfriede bewahrt werden muss?

Auch wenn das Brautpaar über seine Gästeliste selbst entscheidet – so mancher Familienzwist hat sich schon an der Frage, wen es einzuladen gilt und wen nicht, entzündet. Wer den Frieden wahren möchte, kann sich für einen Kompromiss entscheiden: Ungeliebte bzw. nicht erwünschte Hochzeitsgäste, die aber aus irgendwelchen Gründen «dabei sein müssen», werden einfach zu einem informellen Polterabend geladen. Dieser kann als lockere Gartenparty mit Buffet geplant werden und wird somit auch nicht so teuer. Hierzu lassen sich auch Arbeits- und Vereinskollegen sowie Nachbarn etc. mit berücksichtigen. Die eigentliche Hochzeit findet dann im geplanten Rahmen zu einem anderen Zeitpunkt statt.

Extra-Tipp: Denken Sie bei der Zusammenstellung der Gästeliste daran, dass meist zwischen zehn und fünfzehn Prozent der Gäste eine Hochzeitseinladung absagen. Je früher Sie den Termin mitteilen, desto höher ist die Zahl der Zusagen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, noch vor der eigentlichen Einladung eine «Save the date» Karte zu versenden. So können sich die Gäste das Datum schon einmal vormerken und entsprechend planen.