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Firmenprofil · Zürich
Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG
Über die Firma
Die Genossenschaft nimmt Leistungsschutzrechte ihrer Mitglieder und Auftraggeber gegenüber Nutzern und Dritten wahr, soweit diese nicht nach Bundesrecht durch eine konzessionierte Verwertungsgesellschaft wahrzunehmen sind. Die Genossenschaft kann mit Künstlerorganisationen im In- und Ausland Gegenseitigkeitsverträge über die gegenseitige Wahrnehmung von Rechten abschliessen. Die Genossenschaft kann im Auftrag ihrer Mitglieder Mitgliedschaftsrechte der ausübenden Künstler und Künstlerinnen in den schweizerischen konzessionierten Verwertungsgesellschaften wahrnehmen. Die Genossenschaft kann im Auftrage der schweizerischen Verwertungsgesellschaften auch Aufgaben im Bereiche der Dokumentation von Rechten, der Verteilung von Verwertungserlösen an die ausübenden Künstler und Künstlerinnen sowie weitere Dienstleistungen für ausübende Künstlerinnen und Künstler unabhängig von einer Mitgliedschaft bei der Genossenschaft übernehmen. Die Genossenschaft kann in Zusammenarbeit und in Absprache mit anderen Künstlerorganisationen gesamtschweizerische Interessen der ausübenden Künstlerinnen und Künstler wahrnehmen. Die Genossenschaft kann die schweizerische und internationale Öffentlichkeit über das Kulturschaffen ihrer Mitglieder informieren und dafür geeignete Publikationsmittel einrichten und unterhalten. Die Genossenschaft kann im Inland Niederlassungen und Zweigstellen errichten sowie Liegenschaften erwerben, welche dem Genossenschaftszweck dienen.
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