Führung eines Architekturbüros. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, überbauen, belehnen und veräussern, sich an andern Unternehmungen beteiligen sowie gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben und verkaufen.
Führung eines Architekturbüros. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, überbauen, belehnen und veräussern, sich an andern Unternehmungen beteiligen sowie gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben und verkaufen.