Betrieb eines Architekturbüros. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an Unternehmungen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, veräussern und verwalten.
Betrieb eines Architekturbüros. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an Unternehmungen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, veräussern und verwalten.