Die Heinz Wahrenberger Stiftung bezweckt den gemeinnützigen, an christlichen Werten ausgerichteten Betrieb oder die Unterstützung eines Alters- und/oder Pflegeheims. Die Stiftung kann auch andere Einrichtungen für betagte Menschen unterhalten sowie diesen Dienstleistungen im ambulanten Bereich erbringen. Zu diesem Zweck kann sie geeignete Liegenschaften erwerben, umbauen, oder errichten, um in ihnen eine Einrichtung im oben erwähnten Sinn zu betreiben. Sollte die Stiftung bis 1. Januar 2033 kein Alters- und Pflegeheim im Sinne der vorstehenden Absätze betreiben, ist die Stiftung nach Massgabe von Art. 11 dieser Statuten zu liquidieren und ein Liquidationserlös an die in jenem Artikel genannten Einrichtungen zu verteilen.






