Führung einer Arztpraxis. Darüber hinaus ist die Gesellschaft zu allen Geschäften berechtigt, die mittelbar oder unmittelbar geeignet sind, diesem Gesellschaftszweck zu dienen und ihn zu fördern.
Führung einer Arztpraxis. Darüber hinaus ist die Gesellschaft zu allen Geschäften berechtigt, die mittelbar oder unmittelbar geeignet sind, diesem Gesellschaftszweck zu dienen und ihn zu fördern.