Pflegehilfe Schweiz AG: Senioren und Angehörige machen sich strafbar – Bussen bis 50‘000 Franken drohen!

Viele Senioren und Angehörige wissen nicht, dass man sich mit illegal eingestellten Betreuungskräften strafbar macht – und dabei Bussen bis zu 50‘000 Franken ausgesprochen werden!

Nach Schätzungen von Kurt Omlin, Geschäftsführer der Pflegehilfe Schweiz AG, tummeln sich weit über 30 illegal handelnde Agenturen in der Schweiz. Viele haben ihren Sitz ausserhalb der Schweiz und sind somit für die Behörden nicht oder kaum greifbar.

Signalisiert wird ein unseriöses Unternehmen, das zu Preisen von teilweise unter 2‘000 Franken eine Betreuungskraft für eine „24 Stunden-Betreuung“ organisiert. Meist arbeiten diese Betreuungskräfte in der Tat bis zu 18 Stunden täglich und wohnen teilweise unter unzumutbaren Verhältnissen im Hause der zu Betreuenden. Da sie weder offiziell angemeldet sind noch eine Versicherung haben, Sozialleistungen abschöpfen und keine Steuern zahlen, getrauen sich diese Betreuerinnen auch nicht aus dem Haus, denn sie könnten gesehen werden und auffliegen.

Laut Kurt Omlin gilt folgende wichtigste Informationen für alle Senioren und Angehörige: Die Qualifizierung der Betreuung im Privathaushalt ist als Arbeitsverhältnis eingestuft. Somit entfällt die Möglichkeit der Entsendung aus dem Ausland in die Schweiz oder die Erbringung einer Leistung einer selbstständig erwerbenden Person. Dies kann auch auf der offiziellen Webseite des SECO nachgelesen werden.

Eigentlich sollte gemäss Kurt Omlin jedermann/-frau klar sein, dass bei der Unterschreitung des durchschnittlichen Mindestlohns von über 3‘700 Franken pro Monat etwas nicht stimmen kann. So verdient eine Betreuungskraft bei der Pflegehilfe Schweiz AG (die auch alle Bewilligungen von der SECO und von der Volkswirtschaftsdirektion hat) einen Monatslohn von rund 4‘200 Franken brutto. Dabei sind die Betreuungskräfte versichert, bezahlen Sozialabgaben und Steuern und sind bei der Pensionskasse angemeldet. Zudem erfolgen regelmässige Qualitätskontrollen vor Ort, um beide Parteien, also Betreuungskräfte sowie die zu betreuenden Personen zu beurteilen, damit eine perfekte Betreuung gewährleistet bleibt und beiderseits auch alle Rechte und Pflichten eingehalten werden.

Laut Kurt Omlin von der Pflegehilfe Schweiz AG haben viele Klienten angerufen, um nachzufragen, wer denn legal und wer Illegal in der Schweiz agiert. Viele, die zu Beginn anonym auftraten, haben anschliessend zur Pflegehilfe Schweiz gewechselt, weil ihnen „der Boden unter den Füssen“ zu heiss wurde.

Zusammenfassend kann man sagen, dass man die Betreuung der Liebsten wohlüberlegt in gute Hände legen, seriös abklären und sich dann entsprechend entscheiden soll. Die Pflegehilfe Schweiz AG betrachtet es als Pflicht aufzuklären und zu helfen sowie zur Sicherheit und zum Wohle der zu betreuenden Menschen und der Betreuungskräfte beizutragen, die unserer Gesellschaft täglich einen unbezahlbaren Dienst erweisen.