Garage Joller GmbH, Ennetbürgen (NW): Zu Ihrer und Anderer Sicherheit: Winterpneus montieren!

Fahren ohne Winterpneus im Winter gefährdet nicht nur Ihre, sondern auch die Sicherheit anderer! Von «O» bis «O» – das besagt eine Faustregel über den Zeitraum der Bereifungen von Fahrzeugen mit Winterpneus. Diese Regel jedoch findet im Strassenverkehrsgesetz der Schweiz keinen Niederschlag. Trotzdem aber finden sich in unserem Land gesetzliche Regeln, die einen bestimmten Zustand des Fahrzeuges und ein gewisses Verhalten des Lenkers vorschreiben. Gehen Sie deshalb rechtzeitig auf Nummer sicher und rüsten Sie Ihr Fahrzeug für den kommenden Winter aus. In der Garage Joller GmbH in Ennetbürgen finden Sie dazu den fachkompetenten und zuverlässigen Partner!

Vorschriftsmässige Betriebssicherheit des Fahrzeuges

Der Gesetzgeber hat in Art. 29 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) Folgendes festgehalten: «Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren». In Verbindung mit der in Art. 26 Abs. 1 SVG formulierten Grundregel; «Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet» und der Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für die Inkaufnahme oder das Hervorrufen einer ernstlichen Gefahr der Sicherheit der anderen durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG, wurden dem Ordnungshüter dennoch ausreichend Instrumente in die Hand gegeben, um das Fahren ohne Winterreifen bestrafen zu können.

Strafe und Kürzung der Versicherungsleistung

In der Schweiz gibt es somit keine explizite Winterreifenpflicht. Bestraft wird aber, wer auf Grund ungenügender Bereifung einen Unfall verursacht oder den Verkehr behindert. Zu erwarten sind ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat und eine Bestrafung. Möglich sind eine Busse oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wegen grober Fahrlässigkeit beziehungsweise dem Benutzen eines nicht-betriebssicheren Fahrzeuges. Meist kommt es zudem zu einer Kürzung oder Rückforderung der Versicherungsleistung.

Empfehlung: Profiltiefe von 4 mm

Nicht jeder Winterreifen gilt als betriebssicher. Vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm, diverse Automobil-Clubs empfehlen jedoch eine Mindestprofiltiefe von 4 mm. Eine ungenügende Profiltiefe kann eine Busse von 100 Franken pro fehlerhaften Pneu zur Folge haben. Im Vordergrund dieser Regelungen steht immer die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Ein Winterreifen ermöglicht bereits ab 7°C eine viel bessere Bodenhaftung. Auf Schnee hat ein Auto mit Winterreifen nur den halb so langen Bremsweg wie mit Sommerreifen.

Offizielle Fiat-Vertretung, Neuwagen und Occasionsfahrzeuge

Eine hohe Fachkompetenz und Zuverlässigkeit sind das Markenzeichen der offiziellen Fiat-Vertretung der Garage Joller. Dies betrifft nicht nur die gesamte Fahrzeugpalette der Marke Fiat, zusätzlich stehen verschiedene Neu- und bestens gewartete Gebrauchtwagen anderer Marken zum Verkauf. Selbstverständlich werden an diesen Fahrzeugen Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten professionell einwandfrei ausgeführt. Dazu steht auch ein breites Angebot an Zubehör zur Verfügung. Im Online-Katalog finden Sie stets aktuelle und attraktive Angebote oder machen Sie sich einen Überblick direkt vor Ort an der  Stanserstrasse 106 in Ennetbürgen.

 

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für das Wechseln Ihrer Pneus. Das Team der Garage Joller GmbH freut sich auf Ihren Anruf!