Ein Oldtimer sollte nicht wie jeder andere Pkw versichert werden

Eine spezielle Zulassung und Versicherung für Oldtimer macht durchaus Sinn, da im Schadensfall nicht der reelle Wert des Fahrzeugs abgesichert ist, wird das Oldtimerfahrzeug nur herkömmlich versichert. Es gibt spezielle Versicherungstarife für Oldtimer und Youngtimer, die von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten werden.

Spezielle Oldtimertarife der Versicherungsgesellschaften

Die Versicherungstarife für Youngtimer und Oldtimer, die mittlerweile viele Versicherungsgesellschaften anbieten, haben einige Besonderheiten. So wird in der Regel kein Schadenfreiheitsrabatt übernommen. Die Versicherungsprämie wird immer zum vollen 100 Prozent gerechnet. Allerdings sind die Versicherung dafür vergleichsweise günstig, zumindest im Vergleich zu den Versicherungen, die sonst für ältere Fahrzeuge abgeschlossen werden können. Der Hauptunterschied besteht in der Deckungssumme, die im Falle eines Schadens ausgezahlt wird. Bei einer herkömmlichen Versicherung ist es nur der sogenannte Restwert, den die Versicherung auszahlt. Handelt es sich um eine spezielle Oldtimerversicherung, so ist die Deckungssumme wesentlich höher und entspricht dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs. Die Versicherung gehen davon aus, dass Oldtimerfahrzeuge wesentlich weniger gefahren und umsichtiger behandelt werden als Alltagsfahrzeuge oder reine Nutzfahrzeuge.

Wichtige Voraussetzungen für Oldtimertarife

Natürlich kann nicht für jedes Fahrzeug eine spezielle Oldtimerversicherung abgeschlossen werden. Es müssen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden. Da wäre beispielsweise das Mindestalter des Versicherungsnehmers. Fahranfänger im Altersbereich zwischen 18 und 20 Jahren werden es hier schwer haben. Ausserdem muss in den meisten Fällen ein zusätzliches Alltagsfahrzeug vorhanden sein. Der Oldtimer sollte in einer Garage abgestellt werden, was jedoch in den meisten Fällen selbstverständlich sein dürfte. Wichtig ist auch die Kilometerleistung des Fahrzeugs, die jährlich auf Werte zwischen 5’000 und 10’000 Kilometern begrenzt sein kann.

Nicht nur für Oldtimer ab 30 Jahren gelten spezielle Tarife

Bereits ab einem Alter von 20 Jahren kann ein Fahrzeug als Oldtimer wesentlich günstiger versichert werden, als dies normalerweise möglich ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich das Auto in einem guten Originalzustand befindet. Dies muss natürlich vom Fahrzeugbesitzer nachgewiesen werden. Der Nachweis für die Versicherungseinstufung besteht aus einem speziellen Oldtimer-Kurzgutachten, das für Youngtimer zwischen 20 und 29 Jahren erstellt werden kann. Mit diesem lässt sich nachweisen, ob es sich um ein potentielles Liebhaberfahrzeug handelt. Das Fahrzeug sollte für ein solches Gutachten und die damit verbundene Versicherung auch einen bestimmten Mindestwert haben.

Kaskoversicherungen für Oldtimer

Besitzer von klassischen Fahrzeugen werden in den seltensten Fällen ausschliesslich Haftpflichtversicherungen für ihre Fahrzeuge abschliessen. Eine Teilkaskoversicherung deckt im Gegensatz zur Haftpflicht auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch Unwetter oder Wildunfälle entstehen können. Ausserdem ist das Fahrzeug gegen Diebstahl, Vandalismus oder Transportschäden abgesichert. Sinnvoll für einen Oldtimer ist in vielen Fällen auch eine Transportversicherung, welche das Fahrzeug vor solchen Schäden absichert, die beim Transport des Oldtimers oder beim Be- und Entladen entstehen können. Für Versicherungsnehmer ist es auch sehr wichtig zu wissen, dass eine geeignete Personen- oder Unfallversicherung Sinn machen kann. Als Alternative kann auch eine sogenannte Fahrerschutzversicherung abgeschlossen werden. All diese Versicherungen dienen dazu, den Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall abzusichern, da dies in der Regel durch die sonst üblichen Versicherungen nicht gegeben ist. Übersteigt der Fahrzeugwert einen bestimmten Betrag, so sollte auch ein Vollkaskoschutz in Betracht gezogen werden. Im Gegensatz zu einer Teilkaskoversicherung werden bei der Vollkaskoversicherung auch bei selbstverschuldeten Unfällen entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert. Einen noch umfangreicheren Schutz bieten Versicherungsverträge mit einer sogenannten Allgefahrendeckung. Es handelt sich hier Prinzip um eine Vollkaskoversicherung mit erweitertem Schutz, die auch viele Risiken einschliesst, welche von der Vollkaskoversicherung normalerweise nicht abgedeckt werden.