Neuer Job – neues Glück!

Es ist heute nicht mehr üblich, ein Leben lang bei nur einem Arbeitgeber angestellt zu sein. Statistiken und Umfragen zeigen, dass viele Arbeitnehmer in der Schweiz alle drei bis vier Jahre den Job wechseln. Mehr als jeder Vierte liest regelmässig, obwohl er Arbeit hat, Stellenangebote. Dabei spricht man von passiver Stellensuche. Die Anzahl der Angestellten, die sich regelmässig unverbindlich über Jobangebote informieren, hat sich in den letzten vier Jahren beinahe verdoppelt. Zählt man jene Arbeitnehmer dazu, die zwar in einem Angestelltenverhältnis sind, aber aktiv einen neuen Arbeitsplatz suchen, heisst das: Etwa die Hälfte aller Angestellten in der Schweiz schaut sich mehr oder wenig intensiv nach einem anderen Job um.

Warum suchen so viele Menschen in der Schweiz einen neuen Job?

In einer Umfrage wurde als Grund für passive oder aktive Jobsuche am häufigsten der Wunsch nach einem besseren Verdienst genannt. Auch allgemeine Veränderungen im Berufsleben streben viele an. Unsichere Zukunft im Unternehmen, Unzufriedenheit mit dem Chef, keine Entwicklungsmöglichkeiten, tägliches Pendeln und ungenügende Work-Life-Balance sind weitere Gründe. Vor allem jüngere Arbeitnehmer denken an einen Jobwechsel, wenn sie im derzeitigen Unternehmen keine Entwicklungsmöglichkeiten sehen.

Mitarbeiter, die passiv Stelleninserate lesen, möchten sich oftmals einfach informieren, um auf dem Laufenden zu bleiben, was derzeit auf dem Arbeitsmarkt geht. Was für sie der Ausschlag sein könnte, um den Job zu wechseln, wären vor allem Unstimmigkeiten mit dem Vorgesetzten, schlechte Stimmung im Team oder eine Veränderung im privaten Leben.

(Quelle: jobcloud.ch)

Was ist bei einem geplanten Stellenwechsel zu beachten?

Kündigung – und nun?

Die ersten Schritte bei einer Jobsuche, hängen von der Ausgangslage ab: Haben Sie selbst gekündigt, sollten Sie unbedingt schon eine feste Zusage von einem neuen Arbeitgeber in der Tasche haben. Ansonsten drohen ein finanzieller Engpass und Einschränkungen im Versicherungsschutz. Die Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) wird zwar Ihre Anmeldung entgegennehmen, mit Taggeldern dürfen Sie aber vorerst nicht rechnen. Wer selbstverschuldet arbeitslos wird, muss mit bis zu 60 Einstelltagen rechnen. Das gilt übrigens auch, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber gekündet hat und Sie sich während der Kündigungsfrist nicht ausreichend um einen neuen Job bemüht haben.

Das heisst: Bereits bei Beginn der Kündigungsfrist sollten Sie im Besitz von einwandfreien Bewerbungsunterlagen sein und beginnen, auf relevante Stellenanzeigen zu schreiben. Heben Sie alle Bewerbungsschreiben, die dazugehörenden Stelleninserate sowie Absagen auf.

Melden Sie sich spätestens am ersten Tag, für den Sie Anspruch auf Taggelder erheben, bei dem für Sie zuständigen RAV. Am besten erkundigen Sie sich gleich nach der Kündigung telefonisch, wie das Prozedere in Ihrer Gemeinde abläuft und wann Sie vorbeikommen können.

Die Bewerbungsunterlagen

Falls Ihr letzter Stellenwechsel viele Jahre zurückliegt, kommen Sie nicht drum herum, sich zuerst einmal intensiv mit den aktuellen Bewerbungsabläufen zu befassen:

  • Die meisten Stellenbewerbungen erfolgen heute auf elektronischem Weg, das heisst per Mail oder online. Wird dies im Stelleninserat ausdrücklich verlangt, können Sie davon ausgehen, dass eine auf dem Postweg zugestellte Mappe weder gelesen noch zurückgeschickt wird.
  • Erstellen Sie einen aktuellen Lebenslauf. Wenn Sie unsicher sind, können Sie Vorlagen aus dem Internet dafür nutzen.
  • Lassen Sie ausserdem professionelle Bewerbungsfotos erstellen. Selfies und Ferienfotos sind tabu! Verwenden Sie auch keine alten Fotos, um jünger zu erscheinen.
  • Nutzen Sie die vom RAV angebotenen Kurse. Nicht jeder Berater bietet diese sofort an: Fragen Sie, wenn Sie Unterstützung benötigen, gezielt danach. In Bewerbungskursen erstellen Sie nicht nur überzeugende Bewerbungsunterlagen, sondern lernen gleichzeitig Menschen in der gleichen Lebenssituation kennen.

Was sonst noch wichtig ist

  • Sie haben ein Recht drauf, von Ihrem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Dieses benötigen Sie für Ihre Bewerbungsmappe. Übrigens dürfen Sie als gekündigter Mitarbeiter während der Arbeitszeit für Bewerbungsgespräche freinehmen.
  • Kümmern Sie sich darum, dass Ihre Pensionskassengelder an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überwiesen werden. Falls Sie längere Zeit arbeitslos sind, erfolgt die Überweisung des angesparten Kapitals an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
  • Die Unfalldeckung endet 30 Tage nachdem das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde. Wenn Sie dann keinen neuen Job haben, gibt es die Möglichkeit einer Abredeversicherung. Ihr Arbeitgeber muss Sie bei Austritt darüber informieren.
  • Wurde im bisherigen Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot ausgesprochen, so bedeutet das, dass Sie kein Geschäft (mit)aufbauen dürfen, die dasselbe Angebot hat und sich an die gleiche Kundschaft richtet. Allerdings gilt dies sowohl zeitlich als auch geografisch nur begrenzt und darf nicht auf Lebenszeit ausgesprochen werden.
  • Ob Sie restliche Ferien und Überzeit einziehen und den alten Arbeitsplatz somit früher verlassen können, oder ob Ihnen das Guthaben ausbezahlt wird, ist individuell zu klären. Normalerweise können Arbeitgeber zumindest das Ferienguthaben beziehen. Sollte das Unternehmen dadurch allerdings in Schwierigkeiten geraten, müssen Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist Ihrer Arbeit nachkommen.

So starten Sie erfolgreich im neuen Job

Die Probezeit dient beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dazu, sich besser kennenzulernen und herauszufinden, ob man zusammenpasst. Dass Sie anfangs nervös sind und die allgemeinen Abläufe im Unternehmen nicht kennen, ist normal. Aber immerhin haben Sie im Vorstellungsgespräch gepunktet und die Mitbewerber hinter sich gelassen, deshalb dürfen Sie selbstbewusst den neuen Job antreten. Mit folgenden Tipps gelingt der Start und beweisen Sie, dass Sie ein kompetenter Mitarbeiter sind:

  • Passen Sie Ihre Kleidung den Gepflogenheiten im Unternehmen an. Sie sollten auch optisch ins Team passen und sich in Ihrem Outfit wohlfühlen.
  • Erscheinen Sie pünktlich. Zuspätkommen ist vor allem in der Probezeit ein No-Go, viel zu früh vor der Türe zu stehen, wird vor allem von den Kollegen als unangenehm empfunden.
  • Stellen Sie Ihr Handy ab oder zumindest auf lautlos. Falls Sie am PC arbeiten, verkneifen Sie es sich, Instagram und Facebook aufzurufen oder private Mails zu beantworten. Das gilt auch dann, wenn die Kollegen, die schon länger in dem Unternehmen sind, dies ganz selbstverständlich tun.
  • Halten Sie sich zurück, wenn in der Pause über Kollegen oder den Chef gelästert wird. Überhaupt wird Kritik oder Besserwisserei von neuen Mitarbeitern nicht gern gesehen.
  • Schliessen Sie sich in der Mittagspause den Teamkollegen an und unterhalten Sie sich mit ihnen ungezwungen, ohne gleich Ihr ganzes Privatleben offenzulegen. Finden Sie unverfängliche Themen und vermeiden Sie vor allem, über Ihre finanziellen, gesundheitlichen oder familiären Probleme zu sprechen.
  • Geben Sie einen kleinen Einstand. Nach einiger Zeit im Unternehmen können Sie sicher abschätzen, ob Kaffee und Kuchen oder ein Glas Sekt nach Feierabend mehr geschätzt wird. Ein guter Zeitpunkt ist das Ende der Probezeit, denn jetzt gehören Sie so richtig dazu!
  • Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen, Fehler zuzugeben und Hilfe anzunehmen. Jeder hat einmal an einer neuen Stelle angefangen und weiss, dass es unmöglich ist, alles sofort zu merken und zu können.
Text: Sabine Itting