Gartensauna bauen – Tipps vom Experten

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3 wertvolle Tipps vom Experten

Sie träumen von einer eigenen Sauna hinter dem Haus und möchten Ihren Traum in diesem Jahr endlich verwirklichen? Grundsätzlich ist das kein Problem, schliesslich bietet eine Vielzahl von Herstellern wunderschöne Fertigsaunen in den verschiedensten Formen und Grössen an. Doch STOP! Ganz so einfach ist es nicht. Es gibt einige Dinge, die Sie unbedingt beachten müssen.

1. Ist eine Baubewilligung erforderlich?

Sofern Sie Ihre Sauna innerhalb der Bauzone, auf Ihrem eigenen Grundstück, aufstellen möchten, benötigen Sie in aller Regel keine Baubewilligung. Bitte bedenken Sie jedoch: In der Schweiz gelten von Kanton zu Kanton, manchmal sogar innerhalb der Gemeinden, unterschiedliche öffentlich-rechtliche Vorschriften bzw. Planungs- und Baugesetze. Um sicherzugehen, sollten Sie unbedingt bei Ihrer Gemeinde genau nachfragen.

2. Abstand zum Nachbargrundstück

Sie wohnen in einer freundlichen Nachbarschaft? Prima! Dann stehen die Chancen, dass Ihr Bauvorhaben reibungslos abläuft, sehr gut. Dennoch müssen Sie sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Je nach Gemeinde sind drei bis fünf Meter Mindestabstand zum Nachbargrundstück vorgeschrieben.

3. Elektriker oder Schornsteinfeger?

Sie möchten in Ihrer Gartensauna einen Holzofen installieren? Selbst ein zertifiziertes Komplettprojekt ist zwingend von einem Schornsteinfeger abzunehmen und in regelmässigen Abständen zu kontrollieren. Falls Sie einen Elektroofen haben möchten, benötigen Sie einen Starkstromanschluss, der sich idealerweise in der Nähe Ihres künftigen Saunastandortes befindet. Mit der fachgerechten Installation und Geräteabnahme beauftragen Sie bitte einen autorisierten Elektriker.

Weitere Tipps:

  • Prüfen Sie, ob Sie grundsätzlich eine Genehmigung benötigen.
  • Die Baubehörden der Gemeinden haben bei der Auslegung der öffentlichen Bauvorschriften häufig einen weiten Ermessensspielraum. Sprechen Sie den zuständigen Mitarbeiter bitte gezielt darauf an. Möglicherweise können Sie mit einer kleinen Projektänderung ein langwieriges Genehmigungsverfahren umgehen.
  • Viele Kantone haben die Auflagen für Baugenehmigungen auf Privatgrundstücken erleichtert. Auch hier lohnt sich gezieltes Nachfragen.
  • Bei Bauten ohne Wasseranschluss besteht häufig die Möglichkeit, eine erleichterte Baubewilligung zu beantragen.
  • Falls Sie tatsächlich eine Baubewilligung benötigen, erleichtert die schriftliche, privatrechtliche Zustimmung Ihrer Nachbarn das Bewilligungsverfahren.